Ratingen prüft Kastrations- und Chippflicht für Freigängerkatzen

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Freigänger Katze in Ratingen, Bild: Alexander Heinz
Freigänger Katze in Ratingen, Bild: Alexander Heinz

Ratingen | Der Rat der Stadt hat einstimmig beschlossen, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen prüfen zu lassen. Die Untersuchung soll auch eine Kennzeichnungs- und Chippflicht einschließen.

Gemeinsamer Antrag mehrerer Fraktionen

Grundlage ist ein gemeinsamer Antrag von CDU, Bürger-Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Die Linke. Den erneuten Anstoß gab eine Ratinger Katzenfreundin. Sie kümmert sich seit Jahren ehrenamtlich um ausgesetzte, streunende und unkastrierte Tiere.

Unkontrollierte Vermehrung als Problem

Unkastrierte Hauskatzen mit Freigang können sich mit freilebenden Katzen paaren. So wachsen verwilderte Populationen weiter. Bei diesen Tieren treten häufig Krankheiten, Parasiten und Verletzungen auf. Eine unzureichende Versorgung verschärft die Tierschutzprobleme zusätzlich.

Nachbarstädte haben bereits Regelungen

Düsseldorf zeigt, wie Kastration und Kennzeichnung zusammenwirken können. Dort gilt seit Dezember 2016 eine Katzenschutzverordnung. Freigängerkatzen müssen kastriert, dauerhaft gekennzeichnet und registriert werden. Die Kennzeichnung erfolgt per Mikrochip oder Tätowierung. Auch Erkrath und Wülfrath haben Regelungen, nach denen Katzen mit Freigang kastriert und gekennzeichnet sein müssen.

Verwaltung zeigt sich offen

Im Ratinger Rat signalisierte auch die Verwaltung Offenheit gegenüber einer erneuten Prüfung. Der Erste Beigeordnete Harald Filip begrüßte die Initiative. Der Kreis Mettmann soll zudem erneut um eine rechtliche Bewertung gebeten werden.

Rechtliche Grundlage: Paragraf 13b Tierschutzgesetz

Das ist keine reine Formsache. Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes erlaubt es, Gebiete festzulegen, in denen Maßnahmen gegen eine zu große Katzenpopulation getroffen werden können. Dazu zählen Einschränkungen des freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen sowie Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten. In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Verordnungsermächtigung bei den Kreisordnungsbehörden.

Reaktionen aus der Politik

Angela Diehl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bürger-Union, begrüßt den Ratsbeschluss. „Wir freuen uns sehr, dass unserem langjährigen Anliegen nun entsprochen und die Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ernsthaft geprüft wird. Der erneute Impuls dazu kam aus der Bevölkerung. Diesen haben wir sehr gerne mit aufgegriffen, denn das Thema Katzenschutz beschäftigt uns bereits seit Jahren. Umso erfreulicher ist es, dass nun Bewegung in die Sache kommt.“

Noch keine Entscheidung

Eine Kastrations- oder Chippflicht steht damit noch nicht fest. Der einstimmige Beschluss sorgt aber dafür, dass die Möglichkeiten erneut konkret geprüft werden. Die Erfahrungen anderer Städte fließen dabei mit ein.