Alte Feuerwache: Gericht schlägt Vergleich über 360.000 Euro vor

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Streitgegenstand "Alte Feuerwache", Bild: Alexander Heinz
Streitgegenstand "Alte Feuerwache", Bild: Alexander Heinz

Ratingen | Das gescheiterte Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf dem Gelände der Alten Feuerwache könnte die Stadt Ratingen teuer zu stehen kommen. Im Zivilverfahren zwischen der Stadt und der Wohnungsgenossenschaft „Wohnen Innovativ in Ratingen” (WIR eG) hat das Landgericht Düsseldorf einen Vergleich vorgeschlagen: 360.000 Euro soll die Stadt an die Genossenschaft zahlen. Eine abschließende Entscheidung ist damit noch nicht gefallen.

Beide Seiten müssen sich äußern

Beide Parteien können zu dem Vorschlag Stellung nehmen. Kommt keine Einigung zustande, muss das Gericht über die Klage urteilen. Der Vergleichsvorschlag ist damit weder ein Urteil noch die Feststellung, dass sämtliche Forderungen der WIR eG berechtigt sind. Er zeigt aber, dass das Gericht zumindest einen erheblichen Erstattungsanspruch für möglich hält.

Ein ambitioniertes Projekt mit Startschuss durch die Stadt

Die Geschichte begann auf Initiative der Stadt. Auf dem rund 5.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Lintorfer Straße sollte ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entstehen. Die Stadt ließ städtebauliche Varianten entwickeln und suchte 2016 öffentlich nach einer geeigneten Baugruppe. Das Konzept sollte generationsübergreifendes Wohnen, Gemeinschaft und bezahlbare Mieten verbinden.

Die später gegründete WIR eG plante 44 Wohnungen, darunter 13 öffentlich geförderte Einheiten, dazu gemeinschaftlich genutzte Flächen und begrünte Innenbereiche. Nach Darstellung der Genossenschaft investierten ihre 47 Mitglieder rund 694.000 Euro aus privaten Mitteln in Architektur, Freiraumplanung, Statik, Brandschutz und weitere Leistungen. Im Oktober 2020 wurde der Bauantrag eingereicht.

Grundlage der Zusammenarbeit war eine 2018 geschlossene Exklusivitätsvereinbarung. Sie verpflichtete die Gruppe nach Darstellung der WIR eG, die Planungen bis zum Bauantrag vorzufinanzieren. Für den Fall, dass die Stadt das Grundstück nicht verkaufe, sei eine Erstattung der Planungskosten vorgesehen gewesen. Die Stadt bestreitet, dass die Vereinbarung Planungsleistungen in dieser Größenordnung gerechtfertigt habe.

Grundstück blieb der Stadt verwehrt

Am architektonischen Konzept scheiterte das Vorhaben letztlich nicht, sondern an der fehlenden Ersatzfläche für städtische Nutzungen. Die Alte Feuerwache wird weiterhin unter anderem als Interimsstandort für die Feuerwehr und für kommunale Dienste benötigt. Der ursprünglich vorgesehene neue Baubetriebshof ließ sich am geprüften Alternativstandort offenbar nicht wie geplant realisieren. Damit fehlte die Voraussetzung, das Grundstück freizuräumen und zu veräußern.

Die WIR eG sieht darin dennoch ein Versäumnis der Stadt: Ihre Mitglieder hätten auf einstimmige Ratsbeschlüsse, städtische Zusagen und die vertragliche Vereinbarung vertraut. Die Stadt weist den Vorwurf zurück, das Projekt sei durch eine alleinige Entscheidung des damaligen Bürgermeisters Klaus Pesch beendet worden. Ein Bürgermeister könne ein vom Rat getragenes Vorhaben formal nicht eigenmächtig aufheben.

Vereinbarung offenbar wirksam zustande gekommen

Entscheidend für die weitere Bewertung ist, wie die Exklusivitätsvereinbarung juristisch eingeordnet wird. Die Stadt hatte zeitweise argumentiert, es habe keine formal wirksame vertragliche Grundlage gegeben. Nach dem Hinweis des Landgerichts dürfte die Vereinbarung jedoch wirksam zustande gekommen sein. Offen bleibt, welche Planungskosten tatsächlich erforderlich waren und in welchem Umfang die Stadt dafür einstehen muss.

Genau hier setzt der Vergleichsvorschlag an. Die verlangten Projektkosten lagen bei knapp 700.000 Euro, die vorgeschlagenen 360.000 Euro bei etwas mehr als der Hälfte – ein klassischer gerichtlicher Kompromiss, bei dem beide Seiten Abstriche machen würden.

Eine Frage des Vertrauens

Der Fall reicht über einen gewöhnlichen Vertragsstreit hinaus. Er berührt eine zentrale Frage kommunaler Bürgerbeteiligung: Wie verlässlich dürfen Menschen auf politische Beschlüsse, städtisch initiierte Verfahren und Vereinbarungen vertrauen, wenn sie daraufhin erhebliche private Mittel investieren?

Unabhängig vom Ausgang bleibt ein bitteres Ergebnis. Ein sozial und städtebaulich ambitioniertes Wohnprojekt wurde nicht verwirklicht, die Beteiligten verloren Jahre ihrer Lebensplanung – und der Stadt drohen neben den bereits entstandenen Planungskosten weitere finanzielle Belastungen. Eine einvernehmliche Lösung könnte den Rechtsstreit beenden. Die verlorenen Wohnungen und das beschädigte Vertrauen kann sie jedoch nur teilweise ersetzen.