
Ratingen | Der Streit um die künftige Struktur der Stiftung Haus Oberschlesien und damit mittelbar auch um das Oberschlesische Landesmuseum in Hösel spitzt sich weiter zu.
Die Landsmannschaft der Oberschlesier (LdO) kritisiert das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Stiftungsaufsicht. Mit Bescheid vom 9. September verweigerte das Innenministerium der LdO die beantragte Akteneinsicht in das laufende Verfahren. Bereits einen Tag zuvor hatte die Behörde ein von anwaltlicher Seite angebotenes gemeinsames Gespräch abgelehnt.
Frist läuft in wenigen Tagen ab
Der Zeitpunkt ist brisant. Nach Angaben der Landsmannschaft läuft am 15. September eine von der Stiftungsaufsicht als letztmalig bezeichnete Frist zur Vorlage einer genehmigungsfähigen Satzung ab.
Behörde verweist auf fehlende Beteiligtenstellung
Die Behörde begründet die verweigerte Akteneinsicht nach Darstellung der LdO damit, dass die Landsmannschaft nicht Beteiligte des Verwaltungsverfahrens sei. § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW gewährt Beteiligten grundsätzlich Akteneinsicht. § 13 eröffnet der Behörde zugleich die Möglichkeit, Personen oder Organisationen hinzuzuziehen, deren rechtliche Interessen durch den Verfahrensausgang berührt werden können. Ob daraus im konkreten Fall eine Beteiligtenstellung der LdO folgt, ist juristisch bislang nicht abschließend geklärt.
Genau hier setzt die Kritik der Landsmannschaft an. Sie verweist darauf, dass ihr nach der geltenden Satzung Rechte bei der Besetzung von Stiftungsorganen sowie bei bestimmten Satzungsänderungen zustehen. Der Bundesvorstand stimmte am 7. September einem der diskutierten Satzungsentwürfe zu, dem anderen ausdrücklich nicht.
Vorgeschichte: Vom Schließungsbeschluss zur Förderzusage
Der Konflikt erhält zusätzliches Gewicht durch die Vorgeschichte. Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand mit 3:2 Stimmen, den Museumsbetrieb zum Jahresende einzustellen. Eine fehlende Zuständigkeit für diese Entscheidung über den laufenden Betrieb spielte damals öffentlich keine Rolle. Später änderte sich die Situation durch neue Förderperspektiven grundlegend: Im November 2025 bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages 870.000 Euro für die Modernisierung der Dauerausstellung.
Offen bleibt, wie weit die Stiftungsaufsicht bei der Vorbereitung einer möglichen Satzungsänderung gehen darf und welche Rolle der Wille der Stifter beziehungsweise die bestehenden Stiftungsorgane dabei spielen.
Ministerium bleibt Antwort schuldig
Unbefriedigend ist aus Sicht unserer Redaktion vor allem die Informationspolitik. Unser Ratingen bat sowohl die Stiftungsaufsicht als auch das zuständige Ministerium um Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen. Eine Antwort steht bislang aus. Bei einem Verfahren, das die Zukunft einer bedeutenden Ratinger Kulturinstitution berührt und erhebliche rechtliche und kulturpolitische Fragen aufwirft, wäre Transparenz dringend geboten.
Landsmannschaft fordert Aussetzung der Frist
Die Landsmannschaft fordert die Aussetzung der Frist, ein gemeinsames Gespräch sowie Akteneinsicht. Ob die Stiftungsaufsicht darauf eingeht, bleibt abzuwarten.



